Beitragsordnung des ESV Lokomotive Elstal e.V.

§ 1 Beitragserhebung

Der Jahresbeitrag ist bis 31.03. fällig und wird ggf. im Lastschriftverfahren eingezogen. In begründeten Fällen kann der Vorstand die Aufnahmegebühr und/oder den Mitgliedsbeitrag reduzieren.


§ 2 Beitragshöhe

 Fußball/Kegeln Grundgebühr
restl. Bereiche 
Kurse mit Trainer * Indoorcycling
 Jahresbeitrag/monatlich Jahresbeitrag/monatlich Jahresbeitrag/monatlich Jahresbeitrag/monatlich 
Kinder bis 18 Jahre132,00 € / 11,00 € 72,00 € / 6,00 € 60,00 € / 5,00 € 360,00 € / 30,00 € 
Erwachsene180,00 € / 15,00 € 96,00 € / 8,00 € 60,00 € / 5,00 € 360,00 € / 30,00 € 
Erwachsene (DBAG)156,00 € / 13,00 € 84,00 € / 7,00 € 60,00 € / 5,00 € 360,00 € / 30,00 €  
Studenten und Azubis 132,00 € / 11,00 € 72,00 € / 6,00 € 60,00 € / 5,00 € 360,00 € / 30,00 €  
Rentner 96,00 € / 8,00 € 96,00 € / 8,00 € 60,00 € / 5,00 € 360,00 € / 30,00 €  
Rentner (DBAG) 84,00 € / 7,00 € 84,00 € / 7,00 € 60,00 € / 5,00 € 360,00 € / 30,00 €  
Passive Mitglieder  72,00 € / 6,00 €   
* = z. Bsp. Aroha, Badminton, Qi Gong, Zumba/Powerdance etc.…  

§ 3 Aufnahmegebühr

Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben. Diese Gebühr wird mit der Aufnahme im Verein fällig.

§ 4 Beitragskassierung

Die Bezahlung des Jahresbeitrages wird bis zum 31.03. des laufenden Beitragsjahres fällig, bei Neumitgliedschaft wird der anteilige Jahresbeitrag sofort fällig und ggf. im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Zustimmung und der Einzug eines Lastschriftverfahrens sind nur schriftlich möglich. Bei Rücklastschriften und Mahnungen erhebt der Verein eine Gebühr von 5,00 Euro.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 6.2
Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich (31.12.). Die Austrittserklärung ist dem Vorstand mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Kündigungsdatum schriftlich zu übergeben.
Mitglieder, die sich von der aktiven Sportausübung zurückziehen und dem Verein in Zukunft als passives Mitglied angehören wollen, müssen ihre aktive Mitgliedschaft mit dreimonatiger Frist gegenüber dem
Abteilungsleiter aufkündigen. In begründeten Fällen kann der Vorstand Ausnahmeregelungen treffen.
§ 6.3
Durch die Austrittserklärung werden Zahlungsverpflichtungen für das laufende Kalenderjahr für fällige Beiträge und Gebühren nicht berührt.

 

 

Beitragsanpassung 2024